HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT
IM FOLGENDEN FINDEN SIE DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN IN BEZUG AUF DIE HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT, EINSCHRÄNKUNGEN UND FLUGGASTRECHTE IM FALLE VON MANGELHAFTEN LEISTUNGEN BEI DER BEFÖRDERUNG VON PASSAGIEREN UND GEPÄCK.
- Montrealer Übereinkommen
- Verordnung (EG) Nr. 2027/97, geändert und ergänzt durch Verordnung (EG) Nr. 889/02
- Verordnung (EG) 261/04 in Bezug auf die Entschädigung und Betreuung von Fluggästen im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen
- die italienische Luftfahrtbehörde ENAC ist in Italien für die Anwendung der Verordnung (EG) 261/2004 und der Verordnung 1107/2006 verantwortlich
- Weitere Informationen finden Sie hier:
- Webseite der ENAC: https://www.enac.gov.it/en/passengers
- Informationen zu den Fluggastrechten der Europäischen Union:
- https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_it.htm;
- https://eu-passenger-rights.prezly.com/scarica-i-social-media-post-pronti-alluso-per-il-settore-aereo.
RECHTE VON PASSAGIEREN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Für Informationen zu den von Alitalia angebotenen Dienstleistungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität verweisen wir auf den Bereich Sonderbetreuung.
Für Informationen zu den Rechten von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität verweisen wir auf die VERORDNUNG (EG) 1107/2006
oder auf die entsprechenden Bereiche der Webseite der Europäischen Union: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/index_it.htm
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Gemäß den für europäische Fluggesellschaften geltenden Bestimmungen gemäß EU-Recht und dem Montrealer Übereinkommen und der Verordnung (EG) Nr. 889/02. Siehe ART.XIII der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.