Haftung der Fluggesellschaft

DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN ZUR HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT, IHRE BESCHRÄNKUNGEN UND DIE RECHTE DER FLUGGÄSTE IM FALL VON MANGELHAFTEM LUFTTRANSPORT VON FLUGGÄSTEN UND GEPÄCK SIND UNTEN ANGEGEBEN.

HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT

IM FOLGENDEN FINDEN SIE DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN IN BEZUG AUF DIE HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT, EINSCHRÄNKUNGEN UND FLUGGASTRECHTE IM FALLE VON MANGELHAFTEN LEISTUNGEN BEI DER BEFÖRDERUNG VON PASSAGIEREN UND GEPÄCK.

  • Montrealer Übereinkommen
  • Verordnung (EG) Nr. 2027/97, geändert und ergänzt durch Verordnung (EG) Nr. 889/02
  • Verordnung (EG) 261/04 in Bezug auf die Entschädigung und Betreuung von Fluggästen im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen
  • die italienische Luftfahrtbehörde ENAC ist in Italien für die Anwendung der Verordnung (EG) 261/2004 und der Verordnung 1107/2006 verantwortlich
  • Weitere Informationen finden Sie hier:
  • Webseite der ENAC: https://www.enac.gov.it/en/passengers
  • Informationen zu den Fluggastrechten der Europäischen Union:
  • https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_it.htm;
  • https://eu-passenger-rights.prezly.com/scarica-i-social-media-post-pronti-alluso-per-il-settore-aereo.

RECHTE VON PASSAGIEREN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Für Informationen zu den von Alitalia angebotenen Dienstleistungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität verweisen wir auf den Bereich Sonderbetreuung.

Für Informationen zu den Rechten von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität verweisen wir auf die VERORDNUNG (EG) 1107/2006

oder auf die entsprechenden Bereiche der Webseite der Europäischen Union: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/index_it.htm

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Gemäß den für europäische Fluggesellschaften geltenden Bestimmungen gemäß EU-Recht und dem Montrealer Übereinkommen und der Verordnung (EG) Nr. 889/02. Siehe ART.XIII der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.