Passagiere auf der weiterreise nach Kanada

 

INFORMATIONSSCHREIBEN ÜBER DEN DATENSCHUTZ – UNSERE VERPFLICHTUNG ZUGUNSTEN DES DATENSCHUTZES 

 

 

Informationsschreiben im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rats 

 

Seit dem 18. Juni 2007 hat die Regierung Kanadas das Passenger Protect Program eingeführt, um ein Kontrollsystem an den Grenzen als Terrorismusschutzaktion einzurichten. Das Passenger Protect Progam verpflichtet alle Fluggesellschaften mit Abwicklung von Flügen von und nach Kanada, eine Kontrolle der Namen der Passagiere bei der Annahme mit jenen aus den Verzeichnissen von der Behörde Kanadas zu vergleichen, um abzuwägen, ob die eventuell in diesen Verzeichnissen vorhandenen Passagiere mit an Bord genommen werden oder nicht. Das Passenger Protect Program funktionierte anfangs auf freiwilliger Basis und wurde für die Fluggesellschaften ab September 2008 Pflicht . Alitalia hat sich zur Vermeidung von Sanktionen oder schlimmstenfalls die Aufhebung des Landerechts auf dem Boden Kanadas an die verlangten Vorgaben angepasst und im Voraus die Zustimmung vom Hüter für den Schutz der personenbezogenen Daten eingeholt. Dieser hat zwar eine zusätzliche Analyse des passenger Protect Program an die Europäische Kommission angefragt, hat jedoch die eigene Zustimmung auf der Grundlage des Ausgleichprinzip im Sinne der Interessen laut Art. 24 Buchstabe g. Gesetzesdekret Nr. 196/2003 abgegeben.

 

Die von Alitalia zum Zwecke der nachfolgenden Übermittlung an die kanadischen Behörden verlangten Daten sind Folgende: Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Reisepassnummer.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass einem Passagier, der den Zugriff und die Übermittlung der Daten verweigert, dadurch notwendigerweise der Lufttransport nach Kanada verweigert wird. Die Sicherheitsdirektion von Alitalia wurde zur Überprüfung der Übereinstimmung der auf den an die Regierung Kanadas entsendeten Verzeichnisse sowie der Annahmeverzeichnisse der Gesellschaft beauftragt.