Organisation Ihrer Reise

Reisedokumente, Sonderbetreuung, werdende Mütter, Kinder und Haustiere: Informationen, um Ihre Reise besser zu organisieren.

SONDERBETREUUNG

RUFEN SIE DIE TELEFONNR. 0800 - 79 200 200 MINDESTENS 48 STUNDEN VOR ABFLUG AN, UM DIE FÜR IHREN BEDARF NÖTIGE UNTERSTÜTZUNG ANZUFORDERN.

  • Aus Deutschland: Telefonisch an 0800 - 79 200 200 (gebührenfrei)
  • Aus Italien: Telefonisch an (+39) 06 65640
  • Von außerhalb Italiens: Bitte wenden Sie sich an den nächstgelegenen Kundendienst.

 

WEITERE INFORMATIONEN

RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG UND PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT – VERANTWORTUNG DES FLUGHAFENS

Gemäß der EG-Verordnung 1107/06 liegt es innerhalb der EU-Gebiete in der Verantwortung der Flughafenbetreiber, Personen mit Behinderung während ihrer Zeit am Flughafen behilflich zu sein. Dazu gehören Personen, deren Mobilität wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der Dienstleistungen erfordert. Fluggesellschaften sollten den Flughafenbetreiber bereits im Vorfeld über solche Fälle informieren, damit der entsprechende Service angeboten werden kann. 


BEFÖRDERUNG VON PASSAGIEREN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN (SCP)

In Übereinstimmung mit den Richtlinien der EASA (European Aviation Safety Agency) gelten gemäß der EU Ops – Commercial Air Transport Personen, die auf Flügen besondere Bedingungen, Hilfe und/oder Geräte benötigen, als Passagiere mit besonderen Bedürfnissen (SCP - Special Category of Passengers). 

Als SCP gelten:

  • Personen mit eingeschränkter Mobilität, die unter Vorbehalt der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 als Personen gelten, deren Mobilität aufgrund einer körperlichen Behinderung, einer sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder vorübergehenden, geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder aufgrund einer anderen Behinderung oder des Alters eingeschränkt ist
  • Kleinkinder (unter 2 Jahren) und unbegleitete Minderjährige
  • Abschiebehäftlinge, unzulässige Passagiere (INAD) oder Häftlinge in Gewahrsam

Passagiere mit besonderen Bedürfnissen müssen unter Bedingungen befördert werden, die die Sicherheit des Flugzeugs und seiner Passagiere gewährleisten. Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass die "Anzahl und die Kategorien von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen [an Bord] nicht die Anzahl der Passagiere überschreiten, die in der Lage sind, ihnen im Fall einer Notfallevakuierung zu helfen". Aus Sicherheitsgründen dürfen Passagiere mit besonderen Bedürfnissen nicht auf Sitzplätzen an Notausgängen sitzen.

Um die oben genannten Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, kann es vorkommen, dass Sie gebeten werden, einen anderen Flug zu buchen.

US 382-BESTIMMUNG FÜR DIE NICHTDISKRIMINIERUNG AUFGRUND VON BEHINDERUNG

Alitalia wendet diese Bestimmung für jeden an einem Flughafen der Vereinigten Staaten startenden oder landenden Flug an.

EXEMPLAR VON 14 CFR PART 382 – NICHTDISKRIMINIERUNG VON FLUGREISENDEN AUFGRUND VON BEHINDERUNG

Eine Kopie der DOT-Bestimmungen, welche auch den Air Carrier Access Act, 14 CFR Part 382 enthalten, kann auf die folgende Art und Weise bezogen werden:

  • telefonisch innerhalb der USA über die gebührenfreie Hotline für Luftreisende mit Behinderungen unter der Nummer 1 800 778 4838 (Stimme) oder 1 800 455 9880 (Schreibtelefon – Fernschreiber);
  • telefonisch bei der Aviation Consumer Protection Division unter 202 366 2220 (Stimme) oder 202 366 0511 (Schreibtelefon – Fernschreiber);
  • per E-Mail an die Air Consumer Protection Division, C-75, U.S. Department of Transportation, 1200 New Jersey Ave., SE., West Building, Room W96-432, Washington, DC 0590;

BRASILIANISCHE BESTIMMUNGEN ANAC 280

Alitalia wendet diese Bestimmungen für alle Flüge nach Brasilien an.

RICHTLINIEN FÜR FLUGTAUGLICHKEIT

 

Wenn Sie eine medizinische Flugtauglichkeitsbescheinigung benötigen, bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, die ärztliche Bescheinigung MEDIF auszufüllen und füllen Sie selbst das Formular A „Informationen für Kunden, die eine Sonderbetreuung beantragen“ aus, welches Sie anschließend selbst unterzeichnen, bzw. ein von Ihnen Bevollmächtigter. Die MEDIF darf zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 7 Tage alt sein.

 

Die MEDIF (mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Arztes) muss während der Buchung an das Call Center gesendet werden und muss die Flugtauglichkeit bescheinigen sowie angeben, ob eine Begleitperson erforderlich ist oder nicht. Wenn Sie auf einer Krankenbahre befördert werden müssen und/oder eine Sauerstofftherapie von der Fluggesellschaft benötigen, klicken Sie bitte hier.


Die medizinischen Unterlagen müssen immer im Papierformat mit zum Flughafen genommen und für die entsprechenden Kontrollen am Flughafen zur Verfügung gestellt werden.

 

Ärztliche Bescheinigung über die Flugtauglichkeit

Folgende Personen müssen eine Flugtauglichkeitsbescheinigung vorlegen (ausgefüllte Bescheinigung MEDIF mit Unterschrift und Stempel des Arztes des Fluggastes):

  • Passagiere mit Erkrankungen, die sich durch den Flug verschlimmern könnten,
  • Passagiere, die an Bord eine Sauerstofftherapie oder eine Krankenbahre benötigen,
  • Passagiere, die an Bord auf jeden Fall eine medizinische Betreuung benötigen,
  • Passagiere, die vor kurzem operiert wurden,
  • Passagiere, die an Bord elektromedizinische Geräte benötigen (für POC genügt eine ärztliche Bescheinigung, aus welcher hervorgeht, ob der Passagier in der Lage ist, die Alarmmeldungen des Geräts zu sehen und/oder zu hören und angemessen darauf reagieren zu können, ansonsten muss er in Begleitung reisen),
  • Passagiere, die sich in den letzten 4 Wochen vor der Entbindung befinden oder deren Schwangerschaft mit medizinischen Komplikationen verbunden ist oder die vor einer Zwillingsgeburt stehen,
  • Frühgeborene oder Neugeborenen in ihren ersten 7 Lebenstagen.

ACHTUNG

Passagiere, die nur von einer geistigen Behinderung oder intellektuellen Beeinträchtigung betroffen oder in der Entwicklung gestört sind (die während der Flugbeförderung durch den Code DPNA gekennzeichnet sind) müssen keine MEDIF vorlegen.

Eine ärztliche Bescheinigung (für eine Vorlage bitte hier klicken) eines neurologischen/psychiatrischen/neuro-psychiatrischen Facharztes ist hingegen erforderlich, um die psychophysische Flugtauglichkeit und eventuell die Notwendigkeit eines Betreuers zu bescheinigen. Sollte eine MEDIF erforderlich sein, muss diese von einem Facharzt (wie oben angegeben) ausgefüllt sein oder, wenn sie von einem anderen Arzt ausgefüllt wurde, muss ihr eine Bescheinigung eines Facharztes beigefügt werden, die gemäß der oben beschriebenen Vorgehensweise verfasst wurde.

Passagiere mit ansteckenden oder Infektionskrankheiten sind an Bord nicht zugelassen.

EIGENE ROLLSTÜHLE UND/ODER ANDERE HILFSGERÄTE

 

Informieren Sie die Fluglinie bei der Buchung Ihres Flugs darüber, dass Sie mit einem strombetriebenen oder klappbaren Rollstuhl oder einer anderen Gehhilfe reisen. Sie können kostenlos bis zu zwei Gehhilfen (z.B. Rollstuhl oder Rollator) befördern. 

 

Obwohl Alitalia alles dafür tut, damit Hilfsgeräte und Gehhilfen sicher befördert werden, könnte die Beförderung durch einige Faktoren verhindert werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier. Damit wir für einen sicheren Transport Ihrer Mobilitätshilfe sorgen können, laden Sie bitte das Formular "Informationen zu strombetriebenen Mobilitätshilfen" herunter und geben Sie es einem Mitarbeiter oder befestigen Sie es an Ihrer Gehhilfe. 

 

Je nach Infrastruktur des Flughafens wird der Rollstuhl in den meisten Flughäfen beim Check-in entgegengenommen, mit einem Etikett versehen und im Laderaum befördert. 

 

Zwischen dem Check-in und dem Gate oder dem startenden Flugzeug bzw. zwischen dem Gate und dem Wartesaal erhalten Sie Unterstützung durch unsere Mitarbeiter. 

 

Sollte Ihr Rollstuhl in Laderaum untergebracht worden sein, und sofern es die Infrastruktur des Flughafens ermöglicht, werden wir uns bemühen, Ihnen den Rollstuhl so nah wie möglich am Flugzeug zurückzugeben. Sollte dies nicht möglich sein, sorgen wir dafür, dass Ihnen ein Rollstuhl für den Weg zum Gepäckausgabebereich zur Verfügung gestellt wird.

ROLLSTUHL AN BORD

Alle Alitalia-Maschinen sind mit Rollstühlen an Bord ausgestattet, um Passagieren mit eingeschränkter Mobilität den Weg von ihrem Sitz zu den Flugzeugtoiletten und zurück zu erleichtern. Denken Sie bitte daran, dass das Kabinenpersonal keine Hilfe auf der Toilette anbieten kann. Flugzeuge von Alitalia-Partnerfluglinien sind möglicherweise nicht mit Rollstühlen an Bord ausgestattet. Wir empfehlen, dies bei der Buchung zu überprüfen.

Sollte Ihr Flug von einer Partnerfluglinie durchgeführt werden, überprüfen Sie die Verfügbarkeit bitte durch einen Anruf an das Callcenter.

REISEN MIT BEGLEITPERSON

Zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherheit der mit Ihnen reisenden Personen, könnte es möglich sein, dass Sie mit einer Begleitperson reisen (Sicherheitsassistent).

Dies ist der Fall, wenn Sie nicht in der Lage sind:

 

  • die Sicherheitsunterweisung zu verstehen
  • den Sicherheitsgurt zu schließen und zu öffnen
  • die Rettungsweste hervorzuholen und anzuziehen
  • eine Sauerstoffmaske anzuziehen
  • ohne Hilfe den Sitzplatz zu verlassen und den Notausgang zu erreichen
 

Der Sicherheitsassistent muss mindestens 16 Jahre alt (für Brasilien 18 Jahre), körperlich und geistig in der Lage sowie willens sein, Ihnen in Notsituationen zu helfen.

 

Zu Ihrem eigenen Komfort könnten Sie mit einem Begleiter (Betreuer) reisen, der Ihren körperlichen Zustand gut kennt und in der Lage ist, Ihre persönlichen Bedürfnisse an Bord zu erfüllen (auch bei Verspätungen oder unvorhergesehenen Situationen), wie medizinische Maßnahmen, Ernährung und Hilfe bei der Nutzung der Toiletten.

Das Kabinenpersonal kann Ihnen helfen, Verpackungen von Lebensmitteln zu öffnen und Sie bis zur Tür der Toilette begleiten, es kann Ihnen aber keine Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, bei der Einnahme von Arzneimitteln oder bei der Nutzung der Toilette anbieten. 

 

EINGEGIPSTE GLIEDMAẞEN

Sollten Sie einen Gips tragen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen von einer Flugbeförderung innerhalb der ersten 48 Stunden nach Anlegen des Gipses abraten. Wenn Sie den Gips seit weniger als 48 Stunden tragen, holen Sie den Rat Ihres Arztes ein, bevor Sie die Reise antreten.

 

GRÖẞERE PASSAGIERE

Wenn Sie zu dieser Kategorie von Passagieren gehören, werden wir versuchen, sofern es die Flugbedingungen erlauben, den Platz neben Ihrem Sitzplatz freizulassen.

 

Diesbezüglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Standardabmessungen unserer Sitze in der Economy-Klasse zwischen 46,99 cm (18.5 inches) und 41,98 cm (16.53 inches) liegen.

 

Wenn Sie für mehr Komfort einen zusätzlichen Sitzplatz kaufen möchten, können Sie dies bei der Buchung tun, indem Sie das Callcenter kontaktieren.  

 

In solchen Fällen ist der Kauf eines zusätzlichen Sitzplatzes nur in der Economy-Klasse bei allen Mittel- und Kurzstreckenflugzeugen der Alitalia-Flotte möglich. 

 

Aus Sicherheitsgründen können Sie nicht bei den Notausgängen und insbesondere nicht bei den Ausstiegen über den Tragflächen sitzen. 

SITZPLÄTZE

Um Passagieren mit eingeschränkter Mobilität den Wechsel zwischen Sitzplatz und Rollstuhl zu erleichtern, sind in Alitalia-Maschinen alle Sitze am Gang mit beweglichen Armlehnen ausgestattet. Wenn Sie mit einer Begleitperson reisen, versuchen wir der Begleitperson den Sitzplatz neben Ihnen zuzuweisen. Je nach Verfügbarkeit und einigen anderen Faktoren ist es unter Umständen möglich, dass Ihre Begleitperson in derselben Reihe oder direkt vor oder hinter Ihnen sitzt. 

 

Passagieren, die auf Inlands- und Interkontinentalflügen mit einem Begleithund reisen, bieten wir einen Sitzplatz direkt hinter der Kabinentrennwand an, wo dem Tier mehr Platz zur Verfügung steht. Internationale Flüge sind ausgeschlossen, da in diesen die Sitze direkt hinter der Kabinentrennwand nur in der Business Class verfügbar sind. Auf diesen Flügen wird ein Platz am Gang angeboten. 
 

Sollten Sie von einer einseitigen körperlichen Behinderung betroffen sein, wird ihnen ein Sitzplatz angeboten, der es ermöglicht, dass Ihre gesunde Körperhälfte aus Sicherheitsgründen dem Gang zugewandt ist. Wenn eines Ihrer Beine eingegipst oder anderweitig unbeweglich ist, Sie jedoch immer noch Ihr Knie beugen können, wird Ihnen, wo möglich, ein Sitzplatz an der Kabinentrennwand angeboten. Seien Sie bitte eine Stunde vor den anderen Passagieren am Check-in.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Knie zu beugen und Sie während der Startphase, bei Turbulenzen oder während der Landung nicht aufrecht sitzen können, müssen Sie auf einer Krankenbahre befördert werden.


Aus Sicherheitsgründen können die Sitzplätze in der Reihe an den Notausgängen nicht Personen mit eingeschränkter Mobilität zugewiesen werden.

KRANKENBAHREN

Sollten Sie verletzt oder erkrankt sein oder sollten Ihre unteren Gliedmaßen so versteift sein, dass es Ihnen während des Starts, bei Turbulenzen oder bei der Landung nicht möglich ist, aufrecht zu sitzen, müssen Sie auf einer Krankenbahre befördert werden. Krankenbahren sind bei den meisten Alitalia Flugzeugen nur in der Economy Class verfügbar. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit auf dem Flug/an dem Tag, an dem Sie diese benötigen, bereits bei der Buchung.

 

Wenn Sie auf einer Krankenbahre befördert werden müssen, können Sie diesen Dienst bei der Buchung des Fluges anfordern. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie diesen Service benötigen und beantragen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Flugtauglichkeit, das MEDIF-Formular (das vom Arzt auszufüllen ist), füllen Sie das Formular A „Informationen für Fluggäste, die besondere Betreuung benötigen“ aus und unterschreiben Sie es.

 

Das vollständig ausgefüllte und vom Hausarzt unterzeichnete und gestempelte Formular MEDIF muss dem Callcenter mindestens 48 Stunden vor dem Start zur Verfügung gestellt werden, damit es vom Alitalia-Ärzteteam überprüft werden kann; im Falle von Samstagen, Sonntagen und/oder Feiertagen, bis spätestens 72 Stunden vor dem Abflug. Insbesondere bei einem Start an einem Montag muss die Anfrage bis 12:00 Uhr des davor liegenden Freitags eingehen..

SAUERSTOFFTHERAPIE

Wenn Sie an Bord eine von Alitalia zur Verfügung gestellte Sauerstofftherapie benötigen, fragen Sie diese bitte bei der Buchung an.

 

Die Verfügbarkeit ist begrenzt. Wenden Sie sich an Alitalia, um zu überprüfen, ob auf Ihrem geplanten Flug/an dem entsprechenden Tag Sauerstoff zur Verfügung steht. 

 

Bitte fordern Sie diesen Service frühzeitig an und beantragen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Flugtauglichkeit, das MEDIF-Formular (das vom Arzt auszufüllen ist), füllen Sie das Formular A „Informationen für Fluggäste, die besondere Betreuung benötigen“ aus und unterschreiben Sie es.

 

Das vollständig ausgefüllte und vom behandelnden Arzt unterzeichnete und gestempelte Formular MEDIF muss dem Callcenter mindestens 48 Stunden vor dem Start zur Verfügung gestellt werden, damit es vom Alitalia-Ärzteteam überprüft werden kann; im Falle von Samstagen, Sonntagen und/oder Feiertagen, bis spätestens 72 Stunden vor dem Abflug. Insbesondere bei einem Start an einem Montag muss die Anfrage bis 12:00 Uhr des davor liegenden Freitags eingehen.

 

Der übliche Sauerstoff-Fluss bei Alitalia beträgt 4 Liter/Minute. 

 

Unabhängig vom Flughafen sind wir nicht in der Lage, am Boden Sauerstoff anzubieten.

 

Anstatt des von Alitalia zur Verfügung gestellten Gerätes können Sie Ihren eigenen Sauerstoffkonzentrator (POC) verwenden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 

 

MEDIZINISCHE GERÄTE

Zu tragbaren medizinischen Geräten gehören alle kleinen elektrischen/elektronischen Geräte, die mit Batterien betrieben werden und die für die Diagnose, Behandlung oder Überwachung des Gesundheitszustands eines Passagiers verwendet werden. Sollten Sie ein solches Gerät verwenden müssen, informieren Sie Alitalia bitte und geben Sie dabei Marke, Modell und Art der Stromversorgung an. Das Callcenter wird überprüfen, ob die Verwendung möglich ist.

WEITERE INFORMATIONEN

Medizinische Geräte und Batterien

Passagiere, die von der FAA genehmigte tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) oder andere medizinische Geräte verwenden, können anstelle der MEDIF ein Zertifikat vorlegen, das von ihrem Arzt ausgestellt wurde und in dem der benötigte Sauerstoff-Fluss angegeben und bestätigt wird, dass der Patient in der Lage ist, das Sicherheitssignal des Geräts zu sehen bzw. zu hören und dementsprechend zu handeln. Andernfalls ist die Begleitung durch eine Begleitperson erforderlich.

Nach der Genehmigung von Alitalia für tragbare medizinische Geräte oder kleine elektrische/elektronische Geräte müssen folgende Bestimmungen eingehalten werden:

  • Die Batterie muss im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Die Batterie muss einzeln verpackt und vor Kurzschlüssen geschützt werden.
  • Es muss eine für die gesamte Flugdauer ausreichende Anzahl an Batterien mitgeführt werden, wobei mögliche Verzögerungen berücksichtigt werden müssen (ca. 150 % der Flugdauer).

Für Lithiumbatterien:

  • Im Falle von Alkali- oder Lithiumbatterien muss der Lithium-Anteil mindestens 2 g und maximal 8 g betragen. Die Spannung muss weniger als 100 Wh pro Batterie betragen.
  • Bei Lithium-Ionen-Batterien ist eine Wattstundenleistung von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh erlaubt.
  • Der Batterietyp muss die Anforderungen des United Nations Manual of Tests and Criteria, Part III, Subsection 38.3 erfüllen.

BLINDE UND SEHBEHINDERTE PASSAGIERE

Ab der gekennzeichneten Stelle im Flughafen bis zum Sitzplatz im Flugzeug steht ein Betreuungsdienst zur Verfügung. Der gleiche Service steht auch beim Ausstieg zur Verfügung, um Sie vom Flugzeug bis zur Gepäckausgabe und bis zum Verlassen des Flughafens zu begleiten.

 

Für blinde und sehbehinderte Passagiere steht in Mittelstreckenflugzeugen von Airbus eine Karte mit Sicherheitshinweisen zur Verfügung.

 

SICHERHEITSHINWEISE

Für blinde und sehbehinderte Passagiere steht in Mittelstreckenflugzeugen von Airbus eine Karte mit Sicherheitshinweisen zur Verfügung. Die Karte bietet dem Passagier alle Sicherheitsinformationen in Braille-Schrift und mit taktil lesbaren Illustrationen, wobei die Bestimmungen zu Lesbarkeit und Farbkontrasten für sehbehinderte Passagiere eingehalten werden. Die Karte bietet folgende Funktionen:

  • Text in Buchstaben und Farben für sehbehinderte Passagiere (und ihre Begleiter);
  • in Braille geschriebener Text;
  • Abbildungen in 3D, die Informationen wie die Lage der Notausgänge, ein Layout der Kabine, Anleitungen zum Anlegen und Öffnen der Sicherheitsgurte und zur Verwendung der Schwimmwesten sowie der Sauerstoffmasken zeigen.

BLINDENHUNDE ODER BEGLEITHUNDE FÜR FLUGGÄSTE MIT BEHINDERUNG

Bitte teilen Sie uns bei der Buchung mit, wenn Sie mit einem Blindenhund oder einem anerkannten Begleithund reisen. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung eines Hundegeschirrs und die Mitführung eines Maulkorbs, der gegebenenfalls aus Sicherheitsgründen auf Anweisung des Kapitäns angelegt werden kann. 

 

Der Transport von Begleit- oder Blindenhunden ist kostenlos und unterliegt keinen Gewichtsbeschränkungen. Bitte beachten Sie auch, dass einige Länder besondere Anforderungen bezüglich der Aufnahme von Tieren haben. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die entsprechenden Regelungen. Zur Einreise mit einem anerkannten Blindenhund nach Großbritannien lesen Sie bitte folgende Richtlinien.

BLINDEN- ODER ANERKANNTER BEGLEITHUND

Gemäß der europäischen Verordnung 1107/2006 müssen Fluggesellschaften anerkannte Begleithunde kostenlos in der Kabine oder im Laderaum befördern. Die Definition anerkannter Begleithunde befindet sich im DOC 30 des ECAC Part I Section 5 Facilitation of the transport of persons with reduced mobility.

 

„Anerkannte Begleithunde“ sind Blinden- und andere Begleithunde, die ausgebildet wurden, um Personen mit verschiedensten Behinderungen bei alltäglichen Aufgaben zu helfen. Blindenhunde, die vor allem Blinde oder stark sehbehinderte Personen in ihrer Mobilität unterstützen, werden von einer Organisation ausgebildet, die von der “International Guide Dog Federation (IGDF)” anerkannt ist oder ihr angehört. Begleithunde werden von Organisationen ausgebildet, welche die von der "Assistance Dogs International (ADI)" vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

DIABETIKER

Wenn Sie Diabetes haben, benötigen Sie keine Bescheinigung über die Flugtauglichkeit, sofern Sie in den 30 Tagen vor dem Flug nicht ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Nur in diesem Fall muss die Beurteilung der medizinischen Flugreisetauglichkeit (MEDIF) von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt werden und zusammen mit Formular A „Informationen für Fluggäste, die besondere Betreuung benötigen“, das Sie unterschreiben müssen, eingereicht werden. Das vollständig ausgefüllte MEDIF, welches die Flugtauglichkeit bestätigt und angibt, ob eine Begleitperson erforderlich ist oder nicht, muss dem Callcenter während der Buchung übermittelt werden.

Ebenfalls während der Buchung ist es möglich, für Flüge von einer Dauer von mehr als 3 Stunden, eine spezielle Mahlzeit anzufordern. 

Transportieren Sie das Insulin und die nötigen Geräte in Ihrem Handgepäck. So ist es während des Fluges schnell verfügbar und Sie vermeiden Risiken in Zusammenhang mit Veränderungen des Stoffes, die aufgrund plötzlicher Temperaturwechsel im Laderaum auftreten können. Es ist erlaubt, ausreichend Insulin für die gesamte Reise mitzuführen (Hinflug, Aufenthalt und Rückflug). 

Um die Sicherheitskontrollen am Flughafen zu passieren, zeigen Sie einfach die Originalbescheinigung Ihres behandelnden Arztes, welche nicht älter als 30 Tage sein darf.

CHECK-IN IM VORAUS

Wenn Sie Sonderbetreuung benötigen, gehen Sie bitte eine Stunde vor der für andere Passagiere angegebenen Check-in-Zeit zum Check-in-Schalter. Wenn Sie mit einem Rollstuhl oder einer anderen Gehhilfe reisen, müssen Sie den Check-in:

 

  • - bei Inlandsflügen mindestens eine Stunde vor Abflug durchführen
  • - bei Mittelstreckenflügen mindestens eineinhalb Stunden vor Abflug durchführen
  • - bei Langstreckenflügen mindestens zwei Stunden vor Abflug durchführen

 

Alitalia unternimmt alle angemessenen Bemühungen, Passagieren, die besondere Betreuung benötigen und die diesen Service nicht mindestens 48 Stunden im Voraus angefordert oder die Check-in-Bestimmungen nicht eingehalten haben, diese Betreuung bereitzustellen, sofern sich der Abflug dadurch nicht verzögert.

ZWISCHENSTOPP IN FIUMICINO

Wenn Ihre Reisestrecke einen Zwischenstopp am Flughafen Fiumicino beinhaltet und Sie einen Rollstuhl verwenden und beim Ein- und Ausstieg besondere Betreuung benötigen (Betreuung WCHC und WCHS), ist es für einen bestmöglichen Service und für ein möglichst angenehmes und entspanntes Reiseerlebnis vorgesehen, dass die Mindestzeit zwischen dem einen und dem darauf folgenden Flug wie folgt beträgt:

 

  • 1:15 (zwischen zwei Inlands- oder internationalen Flügen aus/in Schengenländer oder zwischen einem Inlandsflug und einem internationalen Flug aus/in die Schengenländer und umgekehrt) 
  • 1:30 (zwischen zwei Interkontinentalflügen oder Interkontinental- und Inlandsflügen oder Inlands- und internationalen Flügen ab/in Länder außerhalb des Schengenraums, oder zwischen Interkontinental- und internationalen Flügen).
 

Bitte kontaktieren Sie frühzeitig das Callcenter, um Informationen zu erhalten und Buchungen durchzuführen.

 

Abflug ab Rom Fiumicino

 

Wenn Ihr Flug ab Rom Fiumicino startet und Sie im Besitz eines Behindertenausweis sind, erhalten Sie kostenlosen Zugang zu dem verkehrsberuhigten Bereich (Z.T.L.) vor dem Flughafen. Wenn Sie außerdem das Onlineformular auf der Webseite von A.D.R. ausfüllen, können Sie dort  auch länger als die 15 vorgesehenen Minuten halten.

 

Für das Langzeitparken stellt A.D.R. mehrere kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

 

Abflug ab Mailand Linate

 

Wenn Ihr Flug ab Mailand Malpensa oder Linate startet, finden Sie auf dieser Seite alle Informationen über die Ihnen vorbehaltenen Parkplätze.