Passagiere auf der reise nach Japan

INFORMATIONSSCHREIBEN ÜBER DEN DATENSCHUTZ – UNSERE VERPFLICHTUNG ZUGUNSTEN DES DATENSCHUTZES

 

 

Informationsschreiben im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rats 

 

Seit dem 1. Februar 2007 verlangen die japanischen Behörden auf der Grundlage des Partial Amendment of the Immigration Control and Refugee Recognition Act notwendigerweise die auf dem Reisepass vorhandenen personenbezogenen Daten aller nach Japan reisenden Passagiere. Die Übermittlung der Daten der Passagiere an die japanischen Behörden ist eine Voraussetzung, um den Lufttransport für Japan zu betreiben.

 

Falls ein Passagier die Übermittlung dieser Daten verweiggern sollte, bedeutet dies, dass dieser Passagier nicht nach Japan reisen darf.