ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

INFORMATIONEN ZU DEN NUTZBAREN VERFAHREN ZUR AUSSERGERICHTLICHEN BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN ZWISCHEN DEN FLUGLINIEN DER ALITALIA-GRUPPE UND VERBRAUCHERN.

Europäische Online-Streitbeilegung

Sollten Sie als Verbraucher Tickets oder Dienstleistungen von Alitalia online erworben haben, können Sie die Plattform für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission (OS-Plattform) verwenden, welche unter dem folgenden Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung steht. Unsere E-Mail-Adresse lautet odr@alitalia.com.

Verbraucherstreitbeilegung

 

Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern über Zahlungsansprüche von bis zu 5.000,00 EUR aus einer Luftbeförderung, die wegen

 

  • Nichtbeförderung, der verspäteten Beförderung oder der Herabstufung von Fluggästen in eine niedrigere Klasse sowie der Annullierung von Flügen;
  • der Zerstörung, der Beschädigung, des Verlustes oder der verspäteten Beförderung von Reisegepäck,
  • der Zerstörung, der Beschädigung oder des Verlustes von Sachen, die der Fluggast an sich trägt oder mit sich führt, oder
  • Pflichtverletzungen bei der Beförderung von behinderten Fluggästen und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität

 

geltend gemacht werden, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.

 

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

 

Bundesamt für Justiz

Schlichtungsstelle Luftverkehr

Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn

Postanschrift: 53094 Bonn

 

Telefon: +49 228 99 410-6120

Telefax: +49 228 410-6121

E-Mail: luftverkehr@bfj.bund.de

Webseite:https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Schlichtungsstelle_node.html

 

Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir an einem Streitschlichtungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.

 

Voraussetzung für die Anrufung der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz ist insbesondere, dass

 

  • der Zahlungsanspruch mindestens 10,01 EUR beträgt,
  • die Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben ist,
  • der Anspruch nicht bereits bei einem Gericht rechtshängig ist oder rechtshängig war,
  • das Schlichtungsbegehren nicht missbräuchlich ist, insbesondere wenn die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich bereits beigelegt ist,
  • der Zahlungsanspruch zunächst uns gegenüber geltend gemacht worden ist und wir innerhalb von zwei Monaten den Anspruch weder anerkannt noch abgelehnt haben oder Sie mit unserem Angebot nicht einverstanden sind oder wir den geltend gemachten Anspruch ernsthaft und endgültig abgelehnt haben.
  • Sie den/ die Flug/Flüge als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gebucht und angetreten haben.

 

Darüber hinaus sind wir zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.