EINGESCHRÄNKTES BOARDING BEI ALITALIA-FLÜGEN UND BESCHRÄNKTE EINREISE IN VERSCHIEDENE LÄNDER AUFGRUND DER CORONAVIRUS-EPIDEMIE (COVID-19)

Angesichts der Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und des italienischen Gesundheitsministeriums zur Gesundheitsvorsorge bei einer Verbreitung von Infektionskrankheiten und unter Anwendung der höchstmöglichen Vorsichtsmaßnahmen (gemäß italienischem Gesetzesdekret 81/08 in aktueller Fassung) und den daraus resultierenden Maßnahmen, welche die Fluggesellschaft in Notfällen durch Epidemien, die von der WHO als internationaler Gesundheitsnotstand erklärt wurden, bereits eingeführt hat, gibt Alitalia bekannt, dass aus der Volksrepublik China kommende Passagiere, welche die 14-tägige „Quarantäne“ außerhalb des Risikolandes nicht abgeschlossen haben, oder die nach der Quarantäne Anzeichen oder Symptome zeigen, die ein Unwohlsein vermuten lassen, und die zu diesem Zeitpunkt keine ärztliche Bescheinigung vorlegen können, welche bestätigt, dass diese Krankheitsanzeichen oder Symptome nicht auf die aktuelle, durch das Coronavirus ausgelöste Lungenentzündung (COVID-19) zurückgeführt werden können, die Alitalia-Flugzeuge nicht betreten dürfen.

 

Ferner haben zahlreiche andere Länder (wie zum Beispiel USA, Japan, Indien, Israel, Südkorea und weitere Länder) aufgrund der aktuellen Coronavirus-Epidemie die Einreise von aus China kommenden Passagieren eingeschränkt.  Diese Einschränkungen unterscheiden sich von Land zu Land, deshalb bitten wir die Reisenden, die Regierungs-Webseiten der einzelnen Zielländer zu besuchen, um detaillierte Informationen über die Reise- und Einreisebeschränkungen zu erhalten.