PERSONALAUSWEIS
Dank des Schengen-Abkommens gibt es keine systematischen Kontrollen an den Grenzen von EU-Mitgliedsstaaten mehr, und EU-Bürger können mit Personalausweis frei reisen, solange dieser für Auslandsreisen gültig ist und vom Zielland anerkannt wird.
Weitere Informationen zu den Ländern, die zum SCHENGEN-Raum gehören
Weitere Informationen auf der Website der POLIZEI
REISEPASS
Für EU-Länder, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben sowie für Länder, die nicht zur EU gehören, ist ein Reisepass erforderlich, außer es wurden bilaterale Abkommen geschlossen.
Für Ziele außerhalb der EU erhalten Sie Informationen im IATA TRAVEL INFORMATION MANUAL
Lesen Sie die Informationen auf der Website der Botschaft oder des Konsulats Ihres Ziellandes.
VISUM
Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziel- oder Transitlands zu erfragen, ob ein Visum erforderlich ist.
ITALIEN
Neben Personalausweis und Reisepass sind auch die im Erlass des italienischen Präsidenten 445/2000 aufgeführten Dokumente für Reisen im Land gültig.
Weitere Informationen auf der Website der POLIZEI