Fluggastrechte

VERSPÄTUNGEN UND FLUGANNULIERUNGEN

 

Unser Ziel ist es, Ihnen regelmäßige und pünktliche Flüge anzubieten; doch trotz aller Bemühungen, maximale Effizienz zu gewährleisten, lassen sich Unannehmlichkeiten manchmal nicht vermeiden.

Uns ist bewusst, dass Verspätungen und Ausfälle Ihre Reisepläne durchkreuzen können. Wir bedauern es sehr, wenn dies passiert, und tun unser Bestes, etwaige Unannehmlichkeiten in Grenzen zu halten.

Aus diesem Grund halten wir Sie mit Echtzeit-Updates über unsere App, das Fluginfo-Tool, SMS und E-Mail auf dem Laufenden.

Im Falle von Verspätungen sind wir stets bemüht, Ihnen den Abflug so früh wie möglich zu ermöglichen.

Sollte Ihr Flug unglücklicherweise annulliert werden, wird Ihnen im Rahmen der Möglichkeiten ein anderer Alitalia-Flug oder eine vergleichbare Reisealternative angeboten, die es ihnen ermöglicht, ihr Reiseziel so schnell wie möglich zu erreichen, oder wir erstatten Ihnen, wenn Sie dies wünschen, den Ticketpreis vollständig zurück.

Sollten wir aufgrund objektiver Schwierigkeiten nicht in der Lage sein, Sie angemessen zu betreuen - zum Beispiel bei problematischen Betriebsbedingungen infolge von Ereignissen, die sich auf eine hohe Anzahl von Flügen auswirken - und sollte es für sie einfacher und schneller sein, selbstständig eine Unterbringung in einem Hotel zu buchen oder Snacks, Mahlzeiten oder Transportmöglichkeiten zu besorgen, werden wir Ihnen die angemessenen Kosten nach Vorlage entsprechender Unterlagen erstatten. Wir bemühen uns, diese Kosten zügig zu erstatten.

Wenn wir Ihnen Hilfe anbieten, zum Beispiel bei der Suche eines Hotelzimmers am Flughafen oder bei einer Beförderung mit dem Autobus ab/zum Flughafen, und Sie es bevorzugen, die von uns vorgeschlagene Lösung nicht anzunehmen und stattdessen selbstständig ein Zimmer oder einen Transport zu buchen, besteht für uns keine Verpflichtung, die angefallenen Kosten zu erstatten.

Sollte eine Verspätung von mehr als drei Stunden oder eine Flugannullierung in unseren Verantwortungsbereich fallen, haben Sie gemäß Verordnung (EG) 261/2004, nachfolgend ergänzt durch die Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union, Anspruch auf eine Entschädigung.

Sollte die Verspätung oder der Ausfall allerdings durch nicht von uns nicht zu vertretende "außerordentliche Umstände" verursacht sein – z.B. ungünstige Witterungsverhältnisse, Streiks des Flugsicherungspersonals oder andere Ursachen, die nicht im Einflussbereich von Alitalia liegen – haben Sie kein Recht auf weitere Entschädigungen.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Falle von Verspätungen und Annullierungen und anderen nicht funktionierenden Diensten finden Sie im Bereich: Haftung der Fluggesellschaft

 

oder auf den folgenden Seiten zu den Fluggastrechten:

auf der Webseite der ENAC

auf der Webseite der Europäischen Union

 

WAS PASSIERT, WENN DER FLUG VERSPÄTUNG HAT

1. UNTERSTÜTZUNG HINSICHTLICH ÜBERNACHTUNG, VERPFLEGUNG UND TRANSPORT

Unser Bodenpersonal wird Ihnen Gutscheine für Getränke und Snacks oder für Mahlzeiten überreichen, wenn es sich bei Flügen unter 1500 km um eine mehr als 2-stündige Verspätung, bei Flügen zwischen 1500 und 500 km um eine mehr als 3-stündige Verspätung oder bei Flügen von mehr als 3500 km um eine Verspätung von mehr als 4 Stunden handelt. 

Wenn keine Gutscheine zur Verfügung gestellt werden können, erstatten wir Ihnen die entstandenen Kosten, sofern Sie Belege vorlegen, die in Anbetracht der Wartezeit angemessen und verhältnismäßig sind.

Falls aufgrund einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich ist und Sie sich nicht in der Stadt befinden, in der Sie leben, arrangiert unser Flughafenpersonal eine Unterkunft für Sie. Wir werden veranlassen, dass Sie im Hotel eine angemessene Mahlzeit erhalten (alkoholische Getränke sind ausgeschlossen).

Wir kümmern uns auch um Ihren Transfer zwischen Hotel und Flughafen. Falls kein Transfer durch uns bereitgestellt werden kann, erstatten wir Ihnen die Kosten für den Transfer zum und vom Flughafen per Taxi, Bus oder U-Bahn. Unzumutbare Kosten, z. B. für einen privaten Transferdienst, werden nicht abgedeckt. Auch in diesem Fall müssen Sie Belege vorlegen, wenn Sie eine Rückerstattung beantragen.

2. ANRUFE

Wir erstatten maximal zwei Anrufe für die Umplanung Ihrer Reise.

3. ERSTATTUNG DES TICKETPREISES

Bei erwarteten Verspätungen von mehr als 5 Stunden können Sie den Flug kostenfrei stornieren. Der Ticketpreis wir Ihnen in diesem Fall vollständig erstattet. Bitte wenden Sie sich zum Stornieren des Fluges an unser Bodenpersonal am Flughafen oder unser Contact Center.

4. ENTSCHÄDIGUNG

Sollte Ihr Flug aus Gründen, die in unserem Verantwortungsbereich liegen, mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommen, können Sie gemäß Verordnung (EG) 261/2004, nachfolgend ergänzt durch die Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union, eine Entschädigung beantragen.

Sollte die Verspätung allerdings durch "außergewöhnliche Umstände" verursacht sein (z.B. ungünstige Witterungsverhältnisse, Streiks, Schließung des Flughafens oder andere Ursachen, die nicht im Einflussbereich von Alitalia liegen) haben Sie kein Recht auf eine Entschädigung gemäß Verordnung (EG) 261/04.

WAS PASSIERT, WENN DER FLUG UMGELEITET WIRD

Wenn Ihr Flug umgeleitet wurde und es uns nicht möglich ist, mit dem Flugzeug den Zielort zu erreichen, werden wir einen alternativen Transfer organisieren, um Sie zu Ihrem Zielflughafen zu bringen, zusätzlich zur eventuellen Betreuung gemäß Verordnung (EG) 261/2004. Falls kein Transfer durch uns bereitgestellt werden kann, bitten wir Sie möglicherweise, selbstständig die Fahrt mit einem anderen Beförderungsmittel zu organisieren. Wir erstatten Kosten für den Transfer per Zug, Bus oder Taxi. Unzumutbare Kosten, z. B. für einen privaten Transferdienst, werden nicht abgedeckt. Wenn wir einen Transfer organisieren und Sie sich für einen alternativen Transferdienst entscheiden, besteht für uns keine Verpflichtung, die Kosten dafür zu erstatten.

WAS PASSIERT, WENN DER FLUG ANNULLIERT WIRD

1. ALTERNATIVER TRANSPORT ZU IHREM REISEZIEL ODER ERSTATTUNG

Sollte Ihr Flug unglücklicherweise annulliert werden, wird Ihnen im Rahmen der Möglichkeiten ein anderer Alitalia-Flug oder eine vergleichbare Reisealternative angeboten, die es ihnen ermöglicht, ihr Reiseziel so schnell wie möglich zu erreichen, oder wir erstatten Ihnen, wenn Sie dies wünschen, den Ticketpreis vollständig zurück.

Wenn eine alternative Reisemöglichkeit bereitgestellt wird und Sie sich dazu entschließen, selbstständig ein anderes Beförderungsmittel zu buchen, besteht für uns keine Verpflichtung, die Kosten zu erstatten oder Sie zu unterstützen.

Wenn Ihr Flug über ein Reisebüro oder Dritte gebucht wurde und Sie eine Rückerstattung wünschen, muss das Reisebüro diese in Ihrem Namen beantragen, da wir nur die Person oder das Unternehmen entschädigen können, die/das Ihr Ticket ausgestellt hat.

Um eine Rückerstattung von auf alitalia.com, beim Customer Center oder an Alitalia-Schaltern gekauften Tickets zu erhalten, können Sie das Callcenter kontaktieren: aus Italien unter der kostenlosen Nummer 800650055 und aus dem Ausland unter der Nummer +39 0665649 oder unter den hier genannten lokalen Telefonnummern.

Alternativ dazu und vorzugsweise können Sie die von Alitalia in der Stornierungsbenachrichtigung mitgeteilte E-Mail-Adresse oder das Online-Formular verwenden.

2. UNTERSTÜTZUNG HINSICHTLICH ÜBERNACHTUNG, VERPFLEGUNG UND TRANSPORT.

Unser Flughafenpersonal wird Ihnen Gutscheine für Getränke und Snacks und je nach Wartezeit für eine Mahlzeit überreichen.  Wenn keine Gutscheine zur Verfügung gestellt werden können, erstatten wir Ihnen die entstandenen Kosten, sofern Sie Belege vorlegen, die in Anbetracht der Wartezeit angemessen und verhältnismäßig sind.

Falls aufgrund einer Umbuchung auf einen anderen Flug aufgrund einer Annullierung eine Übernachtung erforderlich ist, und Sie sich nicht in der Stadt befinden, in der Sie leben, arrangiert unser Flughafenpersonal eine Unterkunft für Sie. Wir werden veranlassen, dass Sie im Hotel eine der Wartezeit für den neuen Flug angemessene Mahlzeit erhalten (alkoholische Getränke sind ausgeschlossen).

Wir kümmern uns auch um Ihren Transfer zwischen Hotel und Flughafen. Falls kein Transfer durch uns bereitgestellt werden kann, erstatten wir Ihnen die Kosten für den Transfer zum und vom Flughafen per Taxi, Bus oder U-Bahn. Unzumutbare Kosten, z. B. für einen privaten Transferdienst, werden nicht abgedeckt. Auch in diesem Fall müssen Sie Belege vorlegen, wenn Sie eine Rückerstattung beantragen.

3. ANRUFE

Wir erstatten maximal zwei Anrufe für die Umplanung Ihrer Reise.

4. ENTSCHÄDIGUNG

Wird ein Flug innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Abflug annulliert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß Verordnung (EG) 261/04, sofern die Annullierung in unseren Verantwortungsbereich fällt. Sollte die Annullierung allerdings durch "außergewöhnliche Umstände" verursacht sein (z.B. ungünstige Witterungsverhältnisse, Streiks, Schließung des Flughafens oder andere Ursachen, die nicht im Einflussbereich von Alitalia liegen) haben Sie kein Recht auf eine Entschädigung gemäß Verordnung (EG) 261/04.

WIE WIRD DIE RÜCKERSTATTUNG BEANTRAGT

Die Rückerstattung der Ausgaben kann in dem eigens dafür eingerichteten Bereich der Webseite "My Experience" beantragt werden. Dafür muss das Formular mit den erforderlichen Daten ausgefüllt werden, um Ihren Antrag überprüfen zu können.

Sie müssen Belege/Quittungen einreichen, auf denen die Ausgaben eindeutig beschrieben sind.

Wir bemühen uns, alle Anfragen innerhalb von 30 Tagen zu prüfen.

WANN UND WIE WIRD EINE ENTSCHÄDIGUNG BEANTRAGT

Hat der Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden oder wird innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug annulliert, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß Verordnung (EG) 261/04, nachfolgend ergänzt durch die Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union, haben. wenn die Verspätung oder Annullierung in unserem Verantwortungsbereich liegen. Sollten sie allerdings durch "außergewöhnliche Umstände" verursacht sein, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. Streiks oder ungünstige Witterungsverhältnisse, Schließung des Flughafens oder andere, nicht von Alitalia verschuldete Ursachen) haben Sie kein Recht auf eine Entschädigung gemäß Verordnung (EG) 261/04.

Um eine Entschädigung gemäß Verordnung (EG) 261/04 oder eine Rückerstattung der Ausgaben zu beantragen, steht Ihnen der Bereich My Experience zur Verfügung, wo Sie bitte das Formular mit den notwendigen Daten ausfüllen. Unser Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen zu bestätigen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung und/oder Rückerstattung haben oder nicht.

Wenden Sie sich direkt an uns, um die Ihnen zustehende Entschädigung oder die Rückerstattung der Ausgaben zu erhalten. Unternehmen, die sich um Entschädigungsanträge kümmern, erheben Gebühren für ihre Dienste, und die Erstattung dieser Kosten ist nicht vorgesehen.

Unser Service, der Ihnen von hochqualifiziertem Personal zur Verfügung gestellt wird, ist völlig kostenlos.

WIE DIE KORREKTUR DES NAMENS BEANTRAGT WIRD

Die Korrektur des Namens auf dem ausgestellten Ticket kann durch einen Anruf beim Call Center unter der Nummer 89 20 10* und gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von € 25 beantragt werden.

Das Ticket ist nicht übertragbar und die Korrektur des Namens ist nur dann erlaubt, wenn es sich um Änderungen im Zusammenhang mit dem Inhaber des Tickets handelt, sowie in den folgenden Fällen:

Korrektur der Zuweisung von MR/MRS

Tippfehler (höchstens drei Zeichen)

Umkehren von Nachname und Vorname

Änderung des Nachnamens infolge von Heirat oder Ehescheidung

Änderung des gesetzlichen Namens durch Beschluss oder infolge der Änderung des Geschlechts

Spitzname, der durch den Vornamen zu ersetzen ist

Einige Beispiele:

Ursprünglicher Nachname / Vorname                                    Korrigiert Nachname / Vorname

Ursprünglicher Nachname / Vorname                                    Korrigiert Nachname / Vorname

 

*Aus dem Festnetz, inkl. MwSt.: 0,64 €/Min. ohne Verbindungsgebühr. Aus dem Mobilnetz, inkl. MwSt.: TIM, Vodafone und Tre (0,16 € Verbindungsgebühr + 0,95 €/Min); Wind (0,15 € Verbindungsgebühr + 0,98 €/Min).

Wenden Sie sich direkt an uns, um die Ihnen zustehende Entschädigung oder die Rückerstattung der Ausgaben zu erhalten. Unternehmen, die sich um Entschädigungsanträge kümmern, erheben Gebühren für ihre Dienste, und die Erstattung dieser Kosten ist nicht vorgesehen.

Unser Service, der Ihnen von hochqualifiziertem Personal zur Verfügung gestellt wird, ist völlig kostenlos.